Augsburg, Bayern

Augsburg: 2.000 Jahre Handelsstadt, und dein Gewerbe passt perfekt dazu

Alle Informationen zur Gewerbeanmeldung in Augsburg: Zuständiges Gewerbeamt, Gebühren, Bearbeitungszeit und benötigte Unterlagen.

Augsburg im Überblick

Augsburg hat Handelstradition seit den Fuggern und ist Bayerns drittgrößte Stadt. Niedrigere Kosten als München, 30 Minuten per ICE dorthin, und starke Branchen in Mechatronik und IT.

Zuständiges Gewerbeamt

Gewerbeamt Augsburg

Adresse

Rathausplatz 1, 86150 Augsburg

86150 Augsburg

Details
Gebühr47,00 EUR
Bearbeitungszeit4 Werktage
Online-AnmeldungNicht verfügbar
Daten geprüft am 27.03.2026
Kostenlos · ca. 3 Min

Gewerbeanmeldung, kostenlos ausgefüllt.

Die Bearbeitung in Augsburg dauert in der Regel 4 Werktage. Vorausgefüllt geht der Antrag direkt durch, Rückfragen sind selten.

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Schritt für Schritt

Gewerbeanmeldung in Augsburg, so geht's

In vier Schritten zum Gewerbeschein. Wir zeigen dir genau, was du brauchst.

1

Handelsregister oder Kleingewerbe?

Augsburg hat eine starke Handelstradition. Kläre vorab, ob ein Handelsregistereintrag für dein Geschäft sinnvoll ist. Das spart später Ärger.

2

Dokumente checken

Gültiger Ausweis oder Pass. Handwerker brauchen die Handwerkskarte der HWK Schwaben. Für Gastronomie: Gesundheitszeugnis und Gaststättenerlaubnis.

3

Bürgeramt besuchen

Hauptbürgeramt Maximilianstraße 4 oder Außenstellen in Lechhausen, Oberhausen, Haunstetten. Termine über augsburg.de buchbar.

4

47 Euro Gebühr zahlen

Bar oder Karte. Gewerbeschein wird sofort ausgehändigt. Das Bürgeramt meldet dich automatisch beim Finanzamt Augsburg-Stadt an.

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Gründer-Checkliste für Augsburg

Alle Schritte, Dokumente und Fristen, kompakt per E-Mail.

Häufige Fragen

FAQ zur Gewerbeanmeldung in Augsburg

Gewerbeanmeldung kostenlos ausfüllen lassen.

Drei Minuten, dann hast du das ausgefüllte Formular im Postfach. Auch für Augsburg.

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Hinweis: Die Angaben zu Gebühren, Bearbeitungszeiten und Zuständigkeiten wurden sorgfältig recherchiert, können sich aber kurzfristig ändern. Verbindliche Auskünfte erteilt ausschließlich dein zuständiges Gewerbeamt.