Stuttgart, Baden-Württemberg

Gewerbeanmeldung Stuttgart: Gründen im Autoland

Gewerbeamt Stuttgart: Adresse, Gebühren, Unterlagen und Schritt-für-Schritt-Anleitung. Aktuell geprüft.

Stuttgart im Überblick

Stuttgart ist Ingenieur-Stadt. Porsche, Bosch, Daimler und tausende Zulieferer schaffen ein einzigartiges Ökosystem. Die Startup-Szene wächst, besonders in Mobility und Deep Tech.

Zuständiges Gewerbeamt

Amt für öffentliche Ordnung Stuttgart

Adresse

Eberhardstraße 39, 70173 Stuttgart

70173 Stuttgart

Details
Gebühr26,00 EUR
Bearbeitungszeit3 Werktage
Online-AnmeldungVerfügbar
Online anmelden
Daten geprüft am 27.03.2026
Kostenlos · ca. 3 Min

Gewerbeanmeldung, kostenlos ausgefüllt.

Das GewA1 ist bundesweit identisch, auch in Stuttgart. Wer's einmal sauber ausgefüllt hat, kann es jederzeit ans Gewerbeamt geben.

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Schritt für Schritt

Gewerbeanmeldung in Stuttgart, so geht's

In fünf Schritten zum Gewerbeschein. Wir zeigen dir genau, was du brauchst.

1

Gewerbepflicht prüfen

In Baden-Württemberg gelten strenge Regeln für Handwerksbetriebe. Falls dein Gewerbe unter die Handwerksordnung fällt, brauchst du die Eintragung in die Handwerksrolle bei der HWK Region Stuttgart, bevor du das Gewerbe anmelden kannst.

2

Anmeldung vorbereiten

Unterlagen: Personalausweis, ggf. Handwerkskarte, bei GmbH/UG den Handelsregisterauszug. Für erlaubnispflichtige Gewerbe die Genehmigung vorab beantragen, das Gewerbeamt Stuttgart bearbeitet beides nicht gleichzeitig.

3

Beim Gewerbeamt anmelden

Persönlich im Bürgerbüro Mitte (Eberhardstraße 39) oder online über service-bw.de. Termine buchst du unter stuttgart.de. Ohne Termin musst du mit längeren Wartezeiten rechnen, Walk-In ist aber grundsätzlich möglich.

4

Gebühr zahlen und Gewerbeschein mitnehmen

47 EUR, Zahlung mit EC-Karte oder bar. Der Gewerbeschein wird sofort ausgestellt. Bei der Online-Anmeldung erhältst du ihn per Post innerhalb von einer Woche.

5

Netzwerk aufbauen

Nutze die kostenlose Gründerberatung der IHK Region Stuttgart und schau dir das STEP-Programm an. Die Wirtschaftsförderung Stuttgart vermittelt außerdem Kontakte zu Investoren und Mentoren.

Kostenlose Checkliste

Gründer-Checkliste für Stuttgart

Alle Schritte, Dokumente und Fristen, kompakt per E-Mail.

Häufige Fragen

FAQ zur Gewerbeanmeldung in Stuttgart

Was kostet ein Gewerbeschein in Stuttgart?

47 EUR, einer der höchsten Sätze in Deutschland. Die Gebühr gilt für alle Unternehmensformen gleich. Eine Gewerbeummeldung kostet ebenfalls 47 EUR, eine Abmeldung ist gebührenfrei.

Wo melde ich mein Gewerbe in Stuttgart an?

Im Bürgerbüro Mitte in der Eberhardstraße 39 oder online über service-bw.de. Zusätzlich bieten die Bezirksrathäuser in Bad Cannstatt, Zuffenhausen und Vaihingen Gewerbeanmeldungen an.

Brauche ich als Handwerker in Stuttgart eine besondere Genehmigung?

Ja, für zulassungspflichtige Handwerke (Anlage A der HwO) brauchst du einen Meisterbrief oder eine Ausnahmebewilligung. Die Handwerkskammer Region Stuttgart stellt die Handwerkskarte aus, die du bei der Gewerbeanmeldung vorlegen musst.

Gibt es in Stuttgart Förderprogramme für Gründer?

Ja, das STEP-Programm der Stadt Stuttgart fördert tech-orientierte Gründungen. Die L-Bank Baden-Württemberg bietet Startfinanzierung 80 mit günstigen Krediten. Die IHK vermittelt Zugang zu Gründerstipendien des Landes.

Wie melde ich ein Nebengewerbe in Stuttgart an?

Genau wie ein Hauptgewerbe, beim Bürgerbüro oder online. Es gibt keinen Unterschied im Anmeldeprozess. Du gibst auf dem Formular GewA1 an, ob die Tätigkeit im Haupt- oder Nebenerwerb ausgeübt wird.

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Stuttgart?

Stuttgart hat einen Hebesatz von 420 Prozent, deutlich niedriger als Frankfurt (460) oder Köln (475). Das macht die Stadt steuerlich attraktiver für gewinnstarke Unternehmen.

Gewerbeanmeldung kostenlos ausfüllen lassen.

Drei Minuten, dann hast du das ausgefüllte Formular im Postfach. Auch für Stuttgart.

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Hinweis: Die Angaben zu Gebühren, Bearbeitungszeiten und Zuständigkeiten wurden sorgfältig recherchiert, können sich aber kurzfristig ändern. Verbindliche Auskünfte erteilt ausschließlich dein zuständiges Gewerbeamt.